Was ist bei Eintritt eines Trauerfalls zu beachten?
Wir bieten Ihnen unsere Hilfe und Unterstützung an, im Todesfall eines Angehörigen die richtigen Schritte zu unternehmen.
Die Benachrichtigung eines Arztes ...
Wenn ein Mensch im häuslichen Umfeld verstorben ist, benachrichtigen Sie bitte umgehend den nächsterreichbaren Arzt - möglichst den Hausarzt - ist dieser nicht zu erreichen, wenden Sie sich bitte an den kassenärztlichen Notdienst. Stellt der Arzt den Tod fest, muss das von ihm in Form einer Todesbescheinigung, die beim Verstorbenen verbleibt, dokumentiert werden.
Ohne diese Bescheinigung darf der Bestatter den Verstorbenen nicht überführen.
Viele Menschen versterben heutzutage im Krankenhaus, Hospiz, Senioren - oder Pflegeheim. Hier verständigt die Verwaltung den Arzt und regelt alle zunächst erforderlichen Formalitäten.
Zur Information:
Für den Fall, dass man Sie einmal nicht erreichen kann, ist es empfehlenswert, um eine Überführung veranlassen zu können, hier die Telefonnummer des Bestatters Ihres Vertrauens zu hinterlegen.
Sollte Ihnen ein Bestattungsinstitut von Pflegeheimen oder dergleichen empfohlen werden, sind Sie nicht verpflichtet dieses zu beauftragen.
Benachrichtigen Sie uns als Bestatter, wir stehen Ihnen jederzeit - auch nachts oder an Sonn- und Feiertagen - beratend und hilfreich unter den folgenden Telefonnummern zur Seite:
Tel. 0 24 22 - 50 47 67 oder Tel. 0 22 52 - 8 36 79 60
Wie lange der Verstorbene in seiner vertrauten Umgebung bleibt, damit die Familie sich in Ruhe und ohne Zeitdruck verabschieden kann, liegt bei Ihnen - bis zu 36 Stunden sind möglich (lt. Bestattungsgesetz).
Die Bestattungsmodalitäten werden wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch bei Ihnen Zuhause oder in unseren Räumlichkeiten besprechen.